Niko Endres – Webdesign & Entwicklung
Niko Endres
Ratgeber

Förderung für Websites 2026 in Bayern und Baden-Württemberg

Welche Programme es 2026 noch gibt, warum klassische Websites meist nicht gefördert werden und wann sich ein Antrag trotzdem lohnen kann.

27. Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit · Niko Endres

Kurz gesagt: Für eine klassische Unternehmenswebsite gibt es 2026 in Bayern und Baden-Württemberg in der Regel keinen Zuschuss. Anders kann es aussehen, wenn die Website tief in Ihre betrieblichen Abläufe eingebunden ist – etwa mit Online-Terminbuchung, Bestellprozessen oder Schnittstellen zu Ihrer Software. Dieser Artikel gibt den Stand Oktober 2026 wieder. Förderprogramme ändern sich häufig; maßgeblich sind immer die offiziellen Programmseiten.

go-digital: Das Bundesprogramm ist ausgelaufen

Viele Ratgeber nennen noch das Bundesprogramm „go-digital“. Es ist zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Ein direktes Nachfolgeprogramm des Bundes für Websites gibt es derzeit nicht.

Bayern: Digitalbonus Bayern

Der Digitalbonus Bayern läuft laut Programmseite bis zum 31.12.2027.

  • Wer: kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Bayern – weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Ausgeschlossen sind unter anderem Freie Berufe sowie Arztpraxen.
  • Wie viel: bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, im Standard bis zu 7.500 Euro, im „Digitalbonus Plus“ für besonders innovative Vorhaben bis zu 30.000 Euro.
  • Mindestgröße: Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 4.000 Euro betragen.
  • Nicht förderfähig: ausdrücklich „Standard-Webseiten“ ohne tiefe funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe, Standard-Webshops auf Basis von Vorlagen sowie grafische und redaktionelle Leistungen wie Logo, Texte, Fotos und Videos.
  • Wichtig: Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Auch ein mündlich erteilter Auftrag gilt bereits als Beginn der Maßnahme.

Was heißt das für Ihre Website? Eine Website, die Ihren Betrieb vorstellt, fällt in der Regel unter die ausgeschlossenen Standard-Webseiten. Denkbar ist eine Förderung, wenn die Web-Lösung echte Prozesse digitalisiert, etwa eine Terminbuchung mit Anbindung an Ihren Kalender oder eine Bestellabwicklung mit Schnittstelle zur Warenwirtschaft. Ob Ihr Vorhaben dazugehört, entscheidet die Bezirksregierung.

Baden-Württemberg: Digitalisierungsprämie Plus

Bei der Digitalisierungsprämie Plus war die beliebte Zuschussvariante bis zum 30.06.2025 beantragbar.

Laut Wirtschaftsministerium werden aktuell Vorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 25.000 und 250.000 Euro mit einem Tilgungszuschuss unterstützt. Der Antrag läuft über die Hausbank bei der L-Bank. Gefördert werden vor allem neue digitale Systeme für Produkte, Dienstleistungen und Prozesse, IT-Sicherheit und KI-Anwendungen; die reine IKT-Grundausstattung ist ausgenommen.

Was heißt das für Ihre Website? Eine typische Unternehmenswebsite liegt meist unterhalb dieser Größenordnung. Interessant wird das Programm eher, wenn die Website Teil eines größeren Digitalisierungsvorhabens ist. Die aktuellen Konditionen erfahren Sie bei der L-Bank oder Ihrer Hausbank.

Kostenlose Beratung: Mittelstand-Digital

Unabhängig von Zuschüssen bieten die Mittelstand-Digital Zentren kleinen und mittleren Unternehmen kostenfreie Informations- und Beratungsangebote rund um die Digitalisierung an. Für eine erste, neutrale Orientierung kann sich das lohnen.

Mein Fazit

Wer eine neue Website plant, sollte nicht auf eine Förderung warten, die es für klassische Websites kaum noch gibt. Lohnend ist ein genauer Blick, wenn Ihr Vorhaben über eine Website hinausgeht und betriebliche Abläufe digitalisiert. In diesem Fall gilt: erst Antrag, dann Auftrag.

Gerne schaue ich mir Ihr Vorhaben an und gebe Ihnen eine erste Einschätzung, ob sich eine Prüfung lohnen könnte. Eine Fördergarantie kann ich nicht geben – verbindlich entscheiden nur die Förderstellen.

Niko Endres, Webdesigner aus Wangen im Allgäu
Über den Autor

Niko Endres ist Webdesigner und Webentwickler aus Wangen im Allgäu und entwickelt seit über 20 Jahren Websites – heute vor allem für Betriebe im Allgäu und am Bodensee.

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Kurz beantwortet.

Die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Wird eine neue Unternehmenswebsite 2026 staatlich gefördert?

In den meisten Fällen nicht. Das Bundesprogramm go-digital ist Ende 2024 ausgelaufen. Der Digitalbonus Bayern schließt Standard-Websites ohne tiefe Einbindung in betriebliche Abläufe ausdrücklich aus, und die Zuschussvariante der Digitalisierungsprämie Plus in Baden-Württemberg lief bis zum 30.06.2025. Förderfähig sein können Web-Lösungen, die tief in Ihre betrieblichen Prozesse eingebunden sind.

Darf ich den Auftrag schon vergeben, bevor der Förderantrag gestellt ist?

Beim Digitalbonus Bayern nein. Maßnahmen, für die bereits ein Auftrag erteilt wurde – auch mündlich –, gelten als begonnen und werden nicht gefördert. Erst nach der Eingangsbestätigung des Antrags dürfen Sie auf eigenes Risiko Verträge abschließen.

Wer entscheidet verbindlich über die Förderfähigkeit?

In Bayern die zuständige Bezirksregierung, in Baden-Württemberg die L-Bank über Ihre Hausbank. Meine Einschätzung ist eine erste Orientierung, aber keine Förderzusage.

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